BTV-3: Unbedingt weiter impfen!

Da für 2025 erneut ein hoher Druck durch das Blauzungenvirus Serotyp 3 erwartet wird, empfehlen wird dringen (weiter) zu impfen. Diese Empfehlung gilt auch noch unverändert von Seiten der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet).

Für noch nicht gegen BTV-3 geimpfte Herden empfehlen wir die Grundimmunisierung im Januar/Februar, um den bestmöglichen Schutz vor Start der Gnitzen Saison zu haben.

Betrieben, deren Tiere durch eine zweimalige Impfung 2024 bereits die Grundimmunisierung haben, raten wir zur ersten Boosterung im März/April 2025. Obwohl nach bisherigen Herstellerangaben der Impfschutz zwölf Monate halten soll, möchten wir es vermeiden in den Sommermonaten nachzuimpfen. Da bei gleichzeitigem Hitzestress das Risiko für mögliche Nebenwirkungen deutlich größer ist. Außerdem spricht nach den Erfahrungen mit den Impfstoffen gegen BTV-4 und BTV-8 vieles dafür, dass Tiere, die sechs bis acht Monate nach der Grundimmunisierung eine Boosterung erhalten, danach lebenslangen Schutz gegen das Virus aufweisen.

In den von uns geimpften Betrieben sind bisher keine Impfschäden/Nebenwirkungen oder ähnliches aufgetreten. Der einzige effektive Schutz gegen das Blauzungenvirus ist die Impfung. Deshalb lassen sie ihre Tier impfen, bevor die Gnitzen wieder fliegen und bevor die Tiere zusätzlich unter Hitzestress leiden.

Sprechen sie uns gerne an, wenn sie noch Fragen zu dem Thema haben oder vereinbaren direkt einen Impftermin.

Ausbruch der Maul -und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg im Januar 2025

Wichtige Informationen für Halter von Rindern, Büffeln, Schweinen, Schafen und Ziegen, Gehegewild (Hirsche, Rehe), Lamas und Alpakas

Es ist essentiell alle Maßnahmen zu treffen und umzusetzen, die einen Eintrag von MKS in bayerische Betriebe verhindern. Eine Verbreitung der MKS in Deutschland hat schwerwiegende und gesamtgesellschaftliche Folgen. Der Schaden durch den MKS-Ausbruch im Jahr 2001 in Großbritannien soll sich auf 12,6 Mrd Euro belaufen haben und es mussten 6,5 Mio Tiere getötet werden. Deshalb gilt zu beachten:

Tierhalter sind nach Art. 10 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in noch aus dem Bestand ein- oder verschleppt werden.
Tierhalter müssen auch Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen treffen, die beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.
Tierhalter haben sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen, d.h. insbesondere die Einhaltung von betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Hier verweisen wir auf die Empfehlung des BMEL für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern bzw. die Unterlagen zur Biosicherheit bei Schweinehaltungen auf der Internetseite des LGL.
Tierhalter sind nach Art. 24 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet, den Gesundheitszustand ihrer Tiere zu beobachten. Im Falle des Verdachtes auf eine anzeigepflichtige Tierseuche ist der Tierhalter gem. § 3 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen verpflichtet, die zuständige Behörde (Veterinäramt) unverzüglich zu informieren.
Die Pflicht zur Anzeige haben auch Vertreter des Tierhalters, Hirten, Schäfer, Schweizer, Senner, Transporteure, Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen sowie alle Personen die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung beschäftigen und Tierärzte.

Weiterführende Links:
Steckbrief Maul- und Klauenseuche
Flyer Die Maul- und Klauenseuche (MKS)

Neues Jahr 2025

Ich und mein gesamtes Team der Großtierpraxis Dr. Tanja Wagner wünscht allen eine gesegnetes, frohes und vor allem gesundes neues Jahr 2025. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit unseren Landwirtinnen und Landwirten, sowie allen Hobbyhalterinnen und -haltern und ein erfolgreiches Jahr für uns alle.

Ihre Dr. Tanja Wagner

Verlängerung der Ausnahmeregelung für BTV-3-Impfstoffe

Am 22. November 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt gegeben, dass die im Juni per Eilverordnung zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe gegen Blauzunge lückenlos und zeitlich unbegrenzt weitergenutzt werden dürfen.

Bei Rückfragen oder zur Vereinbarung von Impfterminen, sprechen Sie uns bitte einfach an.

Neue Fotos vom Team

Heute haben wir mit dem gesamten Praxis-Team neue Fotos für unsere Homepage gemacht. Trotz kühlen Temperaturen hatten wir Spaß auf dem Hechtelshof. Vielen Dank an dieser Stelle an Familie Hechtel und Kerstin für die Fotos. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse.

Infoveranstaltung 2024

Die Großtierpraxis Dr. Tanja Wagner lädt Sie, sowie alle Interessierten Ihres Betriebes, zur diesjährigen Informationsveranstaltung ein. Diese findet am

Mittwoch, den 20. November 2024 um 12:00 Uhr im Landgasthof Zwick

(Heilsbronner Str. 3, 91126 Kammerstein-Rudelsdorf) statt. Thema wird dieses Jahr das brand aktuelle Thema

„Blauzunge“

sein.

Bitte lassen Sie uns bis spätestens zum 10. November 2024 Ihre Anmeldungen (gerne per Mail) zukommen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Neue Räumlichkeiten, neue Adresse

Mitte September 2023 sind wir in unsere neuen Räumlichkeiten eingezogen. Nach über einem Jahr Bauzeit haben wir nun mehr Platz für Mitarbeiter, Fahrzeuge, Apotheke und alles was wir sonst noch benötigen um für Sie da zu sein. Leuzdorf und der Saarleite bleiben wir jedoch erhalten. Wir sind nur nach „gegenüber“ gezogen.

Unsere neue Adresse lauter: Saarleite 7a, 91189 Rohr

Die Abgabestelle für Trichinenproben wird erstmal wie gewohnt noch in der Saarleite 2 verbleiben, bis die Außenanlagen fertig gestellt sind. Sobald die Abgabestelle umzieht, werden wir – wie auch das Veterinäramt – alle Jäger gesondert informieren.

Antibiotika-Monitoring

Seit dem 01. Januar 2023 sind sowohl wir als Tierarztpraxis, wie auch auch Sie als Tierhalter/in dazu verpflichtet Antibiotika-Anwendungen bei Rindern zu melden. Auch wenn dies mit Aufwand und Kosten verbunden ist, versuchen wir diese so gering wie möglich zu halten ohne dabei das Wohl Ihrer Tiere aus dem Auge zu verlieren. Hierzu werden Sie von uns noch weitere Informationen erhalten, können uns aber natürlich jederzeit bei Fragen direkt kontaktieren oder beim nächsten Besuch ansprechen.

e-Billing und SEPA

Bürokratie, Verwaltung, Dokumentation, Umweltschutz, Nachhaltigkeit, etc. … all dies sind Schlagworte die uns immer mehr im Alltag begegnen. Leider sind auch wir als Großtierpraxis, wie auch Sie als Landwirte davon nicht ausgenommen. Pro-Gesund und Antibiotika-Monitoring, das zukünftig auf uns zu kommt, wird auf allen Seiten vor allem die Bürozeiten erhöhen.

Um mehr Zeit für diese notwendigen Aufgaben zu haben, können Sie als Landwirte, uns an anderer Stelle entlasten. Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wie auch die Umstellung auf Rechnung per E-Mail (sog. e-Billing) können wir im Büro richtig Zeit sparen. Die digitale Buchführung ermöglicht es uns ohne zusätzlichen, manuellen Aufwand Rechnungen zu verschicken, wie auch Zahlungen zu verbuchen. Es entfällt das Ausdrucken, Falten, Kuvertieren, Frankieren, wie auch auch das Vergleichen der Zahlungseingänge und Verbuchen. Diese so eingesparte Zeit können wir sinnvoll in die Datenpflege bei Pro Gesund, das zukünftige Antibiotika-Monitoring oder auch die individuelle Beratung und das Herdenmanagement für Ihren Betrieb investieren.

Seien Sie dabei, sparen Sie mit uns Zeit, Geld und schonen die Umwelt, für eine bessere Betreuung Ihrer Rinder!

Einverständnis zum e-Billing online beauftragen

Zur Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats schreiben Sie uns einfachen per E-Mail.