Aktuelle Einschätzung zur BTV-8 Lage

Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehen durch die Blauzungenkrankheit sind bereits zwei Regierungsbezirke in Bayern (Oberbayern und Niederbayern) zur Sperrzone erklärt worden. Es ist zu erwarten, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Daher empfehlen wir – die Großtierpraxis Dr. Tanja Wagner – wie auch der Fränkische Rinderzuchtverband, als auch die Veterinärämter Fürth und Roth zur Impfung gegen BTV-8 und BTV-4. Im Moment ist ein Kombinationsimpfstoff (BTV-4 und 8) erhältlich, der bereits 2019 erfolgreich eingesetzt wurde. Diesen haben wir bereits für unsere Landwirte bestellt. Über die Bayerische Tierseuchenkasse gibt es für jede Impfung einen Zuschuss in Höhe von 3 EUR. Auch wird die Weiterimpfung gegen BTV-3 empfohlen, da das Infektionsgeschehen auch noch nicht zum Erliegen gekommen ist.

Aus seuchenhygienischen Gesichtspunkten ist eine Impfung zur Eindämmung der Blauzungenerkrankung die einzige, vorbeugende Möglichkeit, da erkrankte Tiere nur symptomatisch behandelt werden können. Aber auch kommenden Handels- und Verbringungsbeschränkungen kann nur eine Impfung sinnvoll vorbeugen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit: Verbringung von Tieren nach Bayern in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV)

BTV-8 Ausbruch in Bayern – Großtierpraxis Dr. Tanja Wagner

BTV-8 Ausbruch in Bayern

Nachweis im Landkreis Berchtesgadener Land

Das Tierseuchenreferat des StMUV hat mit Schreiben vom 21.10.2025 darüber informiert, dass in einem Betrieb in Bayern (Landkreis Berchtesgadener Land) zusätzlich zum zirkulierenden BT-Virus des Serotyps 3 ein Ausbruch des Serotyps 8 bei einem Rind festgestellt worden ist. Aufgrund dessen kommt es nun zu Einschränkungen bei der Verbringung empfänglicher Tiere (vor allem Rinder, Schafe und Ziegen) aus den beiden Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern. Die übrigen Gebiete des Freistaats Bayern sind bislang nicht betroffen; besondere Bedingungen gelten dort daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.

Ausführliche aktuelle Informationen und Verbringungsregelungen sind auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter dem Stichwort „BTV-8“ veröffentlicht.

Aktueller Status BTV-3:

Es werden weiterhin viele Fälle vom BT-V Serotyp 3 gemeldet, insbesondere im südlichen Bayern. Die meisten Ausbrüche werden aus Rinderbetrieben gemeldet, aber auch Schaf- und Ziegenbetriebe sind betroffen. Deshalb empfiehlt die StIKo und auch unsere Praxis weiterhin die Impfung zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit.

Hinweis: Gnitzen sind vor allem in den Monaten Mai bis Oktober aktiv. ABER: Gnitzenbestände können sich auch in der Kälte in Ställen, Einstreu und Misthaufen entwickeln, deshalb gilt auch für die kommenden Monate keine Entwarnung. Deshalb: Besser impfen!

Sollten sie noch Fragen zu dem Thema haben, sprechen sie uns gerne an.

Rindergrippe

Heute schon geimpft? Gesunde Kälber beginnen bei der Prävention.

Die nächste Grippesaison steht schon vor der Tür – aber es kann vorgesorgt werden. Durch aktive Immunisierung der Kälber mittels einer Impfung.

Bei der saisonalen Impfung werden alle Kälber und Jungrinder geimpft, die noch keinen Winter durchlebt haben. Geimpft werden können Kälber ab der zweiten Lebenswoche. Es wird zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft. Ein Impfschutz entsteht dann drei Wochen nach der Zweitimpfung.

Wer seine Kälber gegen Grippe impfen lassen möchte, meldet dies bitte per Mail oder telefonisch in der Praxis an. Geben sie bitte die ungefähre Anzahl der zu impfenden Tiere mit an.

Wenn sie noch Fragen zu dem Thema haben, sprechen sie uns gerne an.

Weitere Informationen: Link zum Dokument

BTV-3: Unbedingt weiter impfen!

Da für 2025 erneut ein hoher Druck durch das Blauzungenvirus Serotyp 3 erwartet wird, empfehlen wird dringen (weiter) zu impfen. Diese Empfehlung gilt auch noch unverändert von Seiten der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet).

Für noch nicht gegen BTV-3 geimpfte Herden empfehlen wir die Grundimmunisierung im Januar/Februar, um den bestmöglichen Schutz vor Start der Gnitzen Saison zu haben.

Betrieben, deren Tiere durch eine zweimalige Impfung 2024 bereits die Grundimmunisierung haben, raten wir zur ersten Boosterung im März/April 2025. Obwohl nach bisherigen Herstellerangaben der Impfschutz zwölf Monate halten soll, möchten wir es vermeiden in den Sommermonaten nachzuimpfen. Da bei gleichzeitigem Hitzestress das Risiko für mögliche Nebenwirkungen deutlich größer ist. Außerdem spricht nach den Erfahrungen mit den Impfstoffen gegen BTV-4 und BTV-8 vieles dafür, dass Tiere, die sechs bis acht Monate nach der Grundimmunisierung eine Boosterung erhalten, danach lebenslangen Schutz gegen das Virus aufweisen.

In den von uns geimpften Betrieben sind bisher keine Impfschäden/Nebenwirkungen oder ähnliches aufgetreten. Der einzige effektive Schutz gegen das Blauzungenvirus ist die Impfung. Deshalb lassen sie ihre Tier impfen, bevor die Gnitzen wieder fliegen und bevor die Tiere zusätzlich unter Hitzestress leiden.

Sprechen sie uns gerne an, wenn sie noch Fragen zu dem Thema haben oder vereinbaren direkt einen Impftermin.

Ausbruch der Maul -und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg im Januar 2025

Wichtige Informationen für Halter von Rindern, Büffeln, Schweinen, Schafen und Ziegen, Gehegewild (Hirsche, Rehe), Lamas und Alpakas

Es ist essentiell alle Maßnahmen zu treffen und umzusetzen, die einen Eintrag von MKS in bayerische Betriebe verhindern. Eine Verbreitung der MKS in Deutschland hat schwerwiegende und gesamtgesellschaftliche Folgen. Der Schaden durch den MKS-Ausbruch im Jahr 2001 in Großbritannien soll sich auf 12,6 Mrd Euro belaufen haben und es mussten 6,5 Mio Tiere getötet werden. Deshalb gilt zu beachten:

Tierhalter sind nach Art. 10 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in noch aus dem Bestand ein- oder verschleppt werden.
Tierhalter müssen auch Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen treffen, die beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.
Tierhalter haben sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen, d.h. insbesondere die Einhaltung von betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Hier verweisen wir auf die Empfehlung des BMEL für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern bzw. die Unterlagen zur Biosicherheit bei Schweinehaltungen auf der Internetseite des LGL.
Tierhalter sind nach Art. 24 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet, den Gesundheitszustand ihrer Tiere zu beobachten. Im Falle des Verdachtes auf eine anzeigepflichtige Tierseuche ist der Tierhalter gem. § 3 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen verpflichtet, die zuständige Behörde (Veterinäramt) unverzüglich zu informieren.
Die Pflicht zur Anzeige haben auch Vertreter des Tierhalters, Hirten, Schäfer, Schweizer, Senner, Transporteure, Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen sowie alle Personen die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung beschäftigen und Tierärzte.

Weiterführende Links:
Steckbrief Maul- und Klauenseuche
Flyer Die Maul- und Klauenseuche (MKS)

Neues Jahr 2025

Ich und mein gesamtes Team der Großtierpraxis Dr. Tanja Wagner wünscht allen eine gesegnetes, frohes und vor allem gesundes neues Jahr 2025. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit unseren Landwirtinnen und Landwirten, sowie allen Hobbyhalterinnen und -haltern und ein erfolgreiches Jahr für uns alle.

Ihre Dr. Tanja Wagner

Verlängerung der Ausnahmeregelung für BTV-3-Impfstoffe

Am 22. November 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt gegeben, dass die im Juni per Eilverordnung zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe gegen Blauzunge lückenlos und zeitlich unbegrenzt weitergenutzt werden dürfen.

Bei Rückfragen oder zur Vereinbarung von Impfterminen, sprechen Sie uns bitte einfach an.

Infoveranstaltung 2024

Die Großtierpraxis Dr. Tanja Wagner lädt Sie, sowie alle Interessierten Ihres Betriebes, zur diesjährigen Informationsveranstaltung ein. Diese findet am

Mittwoch, den 20. November 2024 um 12:00 Uhr im Landgasthof Zwick

(Heilsbronner Str. 3, 91126 Kammerstein-Rudelsdorf) statt. Thema wird dieses Jahr das brand aktuelle Thema

„Blauzunge“

sein.

Bitte lassen Sie uns bis spätestens zum 10. November 2024 Ihre Anmeldungen (gerne per Mail) zukommen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!