BTV-3: Unbedingt weiter impfen!

Da für 2025 erneut ein hoher Druck durch das Blauzungenvirus Serotyp 3 erwartet wird, empfehlen wird dringen (weiter) zu impfen. Diese Empfehlung gilt auch noch unverändert von Seiten der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet).

Für noch nicht gegen BTV-3 geimpfte Herden empfehlen wir die Grundimmunisierung im Januar/Februar, um den bestmöglichen Schutz vor Start der Gnitzen Saison zu haben.

Betrieben, deren Tiere durch eine zweimalige Impfung 2024 bereits die Grundimmunisierung haben, raten wir zur ersten Boosterung im März/April 2025. Obwohl nach bisherigen Herstellerangaben der Impfschutz zwölf Monate halten soll, möchten wir es vermeiden in den Sommermonaten nachzuimpfen. Da bei gleichzeitigem Hitzestress das Risiko für mögliche Nebenwirkungen deutlich größer ist. Außerdem spricht nach den Erfahrungen mit den Impfstoffen gegen BTV-4 und BTV-8 vieles dafür, dass Tiere, die sechs bis acht Monate nach der Grundimmunisierung eine Boosterung erhalten, danach lebenslangen Schutz gegen das Virus aufweisen.

In den von uns geimpften Betrieben sind bisher keine Impfschäden/Nebenwirkungen oder ähnliches aufgetreten. Der einzige effektive Schutz gegen das Blauzungenvirus ist die Impfung. Deshalb lassen sie ihre Tier impfen, bevor die Gnitzen wieder fliegen und bevor die Tiere zusätzlich unter Hitzestress leiden.

Sprechen sie uns gerne an, wenn sie noch Fragen zu dem Thema haben oder vereinbaren direkt einen Impftermin.

Ausbruch der Maul -und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg im Januar 2025

Wichtige Informationen für Halter von Rindern, Büffeln, Schweinen, Schafen und Ziegen, Gehegewild (Hirsche, Rehe), Lamas und Alpakas

Es ist essentiell alle Maßnahmen zu treffen und umzusetzen, die einen Eintrag von MKS in bayerische Betriebe verhindern. Eine Verbreitung der MKS in Deutschland hat schwerwiegende und gesamtgesellschaftliche Folgen. Der Schaden durch den MKS-Ausbruch im Jahr 2001 in Großbritannien soll sich auf 12,6 Mrd Euro belaufen haben und es mussten 6,5 Mio Tiere getötet werden. Deshalb gilt zu beachten:

Tierhalter sind nach Art. 10 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in noch aus dem Bestand ein- oder verschleppt werden.
Tierhalter müssen auch Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen treffen, die beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.
Tierhalter haben sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen, d.h. insbesondere die Einhaltung von betriebsspezifischen Biosicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Hier verweisen wir auf die Empfehlung des BMEL für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern bzw. die Unterlagen zur Biosicherheit bei Schweinehaltungen auf der Internetseite des LGL.
Tierhalter sind nach Art. 24 der VO (EU) 2016/429 verpflichtet, den Gesundheitszustand ihrer Tiere zu beobachten. Im Falle des Verdachtes auf eine anzeigepflichtige Tierseuche ist der Tierhalter gem. § 3 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen verpflichtet, die zuständige Behörde (Veterinäramt) unverzüglich zu informieren.
Die Pflicht zur Anzeige haben auch Vertreter des Tierhalters, Hirten, Schäfer, Schweizer, Senner, Transporteure, Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen sowie alle Personen die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung beschäftigen und Tierärzte.

Weiterführende Links:
Steckbrief Maul- und Klauenseuche
Flyer Die Maul- und Klauenseuche (MKS)

Neues Jahr 2025

Ich und mein gesamtes Team der Großtierpraxis Dr. Tanja Wagner wünscht allen eine gesegnetes, frohes und vor allem gesundes neues Jahr 2025. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit unseren Landwirtinnen und Landwirten, sowie allen Hobbyhalterinnen und -haltern und ein erfolgreiches Jahr für uns alle.

Ihre Dr. Tanja Wagner

Neue Räumlichkeiten, neue Adresse

Mitte September 2023 sind wir in unsere neuen Räumlichkeiten eingezogen. Nach über einem Jahr Bauzeit haben wir nun mehr Platz für Mitarbeiter, Fahrzeuge, Apotheke und alles was wir sonst noch benötigen um für Sie da zu sein. Leuzdorf und der Saarleite bleiben wir jedoch erhalten. Wir sind nur nach „gegenüber“ gezogen.

Unsere neue Adresse lauter: Saarleite 7a, 91189 Rohr

Die Abgabestelle für Trichinenproben wird erstmal wie gewohnt noch in der Saarleite 2 verbleiben, bis die Außenanlagen fertig gestellt sind. Sobald die Abgabestelle umzieht, werden wir – wie auch das Veterinäramt – alle Jäger gesondert informieren.