Verlängerung der Ausnahmeregelung für BTV-3-Impfstoffe

Am 22. November 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt gegeben, dass die im Juni per Eilverordnung zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe gegen Blauzunge lückenlos und zeitlich unbegrenzt weitergenutzt werden dürfen.

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